Reisen mit Babys und Kindern


Für Babys und Kinder gelten an Bord einige Vorschriften, die Sie bei Ihrer Buchung berücksichtigen sollten.

Babys
Für Babys (im Alter von 0 bis einschließlich 23 Monaten) gilt ein Babytarif von € 10,- pro Einfachflug. An Bord gelten einige Vorschriften, die Sie bei Ihrer Buchung berücksichtigen sollten:
  • Für jedes Baby muss mindestens eine (1) erwachsene Person (16 Jahre oder älter) mitreisen.
  • Ein Baby kann ausschließlich auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen.
  • Aus Sicherheitsgründen darf pro erwachsene Person maximal ein (1) Baby mitreisen.
  • Nur wenn Sie für das Baby einen separaten Sitzplatz zum gültigen Erwachsenentarif gebucht haben, steht Platz für einen Maxi-Cosi (ANWB- oder TNO-geprüft, maximal 41 cm breit und 57 cm lang) zur Verfügung. Ein Autositz oder eine Babytragetasche ist aufgrund der Abmessungen und im Hinblick auf die Flugsicherheit nicht zulässig.
  • Autositze für größere Kinder (ab 9 Monaten) eignen sich meistens nicht für die Fixierung in einem Flugzeugstuhl und sind deshalb an Bord nicht zugelassen.
  • Im Hinblick auf die Flugsicherheit hat unsere Besatzung jederzeit das Recht, einen Autositz/Maxi-Cosi abzulehnen. Auch Reisetragetaschen sind an Bord nicht erlaubt.
  • transavia.com hat keine Babywiegen an Bord.
  • Neugeborene dürfen erst ab ihrem 7. Lebenstag in der Druckkabine eines Flugzeugs reisen.
  • Die Entbindung muss ohne Komplikationen verlaufen sein.
  • Frühgeborene werden nicht befördert.
  • Babys haben Anspruch auf eine Freigepäckmenge von 10 kg (inklusive Buggy oder Maxi-Cosi).

Kinder
Kinder ab 2 Jahren bezahlen für einen Flug den Erwachsenentarif. Wird Ihr Kind während der Reise 2 Jahre alt, müssen Sie für dieses Kind auch den Erwachsenentarif bezahlen.

Alleinreisende Kinder
transavia.com begreift unter einem alleinreisenden Kind ein Kind im Alter von 5 bis einschließlich 15 Jahren, das ohne eine Begleitperson im Mindestalter von 16 Jahren reist. Alleinreisende Kinder, die jünger als 5 Jahre sind, werden nicht an Bord zugelassen. Pro Flug darf nur eine begrenzte Anzahl von Kindern allein reisen.

Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren:
Sie müssen Ihr alleinreisendes Kind zuvor beim transavia.com-Callcenter anmelden. Die Begleitperson, die das Kind zum Flughafen bringt, muss sich mit dem Kind am Check-in-Schalter melden und dort ein Formular zur Übergabe der Aufsichtspflicht unterschreiben. transavia.com sorgt dafür, dass das Kind auf seinem Weg zum und vom Flugzeug begleitet wird. Der/die Chefsteward(ess) empfängt das alleinreisende Kind an Bord und übergibt es bei Ankunft am Reiseziel der Obhut des vor Ort ansässigen transavia.com-Handlingpartners. Am Zielflughafen muss immer eine Abholperson (16 Jahre oder älter) anwesend sein, sonst muss das Kind unverzüglich den Rückflug antreten. Diese Abholperson muss sich vorab beim transavia.com-Handlingpartner am betreffenden Flughafen melden und ein Formular zur Übernahme der Aufsichtspflicht unterschreiben. Die Kosten für diesen Service betragen € 50,- pro Kind pro Einfachflug.

Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren:
Diese Kinder dürfen allein reisen und werden nicht näher von transavia.com-Mitarbeitern betreut. Auf Wunsch können Sie den oben beschriebenen Service jedoch auch für ein Kind im Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahren beantragen. Die Kosten für diesen Service betragen € 50,- pro Kind pro Einfachflug.

Freigepäckmenge für Kinder
Kinder ab 2 Jahren dürfen maximal 20 kg Aufgabegepäck mitführen.

Buggys und Kinderwagen
Sie dürfen ausschließlich einen leichtgewichtigen (max. 5 kg), zusammenklappbaren Regenschirmbuggy mit zum Abfluggate nehmen; dort wird er Ihnen abgenommen und im Frachtraum verstaut. Sonstige Kinderwagen und Buggys werden am Check-in-Schalter angenommen und von dort aus auf direktem Wege zum Flugzeug gebracht.

Bekannte (ansteckende) Kinderkrankheiten
Ein Kind, das mit einer der nachstehenden Kinderkrankheiten infiziert ist, wird ohne ein in niederländischer oder englischer Sprache abgefasstes und von einem (unabhängigen) Arzt unterschriebenes Attest nicht zur Beförderung akzeptiert. Mit diesem ärztlichen Attest wird bescheinigt, dass die Krankheit nicht (mehr) ansteckend ist und dass das Kind die Flugreise bedenkenlos antreten kann – das bezieht sich sowohl auf Ihre Sicherheit als auf die Sicherheit Ihres Kindes, der anderen Passagiere und der Besatzung. Im Zweifelsfall müssen Sie immer einen Arzt zu Rate ziehen.

Ansteckende Kinderkrankheiten sind:
  • Mumps
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Röteln
  • Ringelröteln
  • Scharlach
  • Windpocken

Babycare Lounge am Amsterdamer Flughafen Schiphol
Wenn Sie mit einem Baby oder Kleinkind reisen, können Sie die Babycare Lounge am Amsterdam Airport Schiphol nutzen. Hier können Sie Ihr Baby oder Kleinkind füttern oder in einer der sieben Bettkabinen schlafen lassen. Die Kabinen sind mit bequemen Sitzplätzen für die Eltern ausgestattet. Die Babycare Lounge befindet sich auf dem Holland Boulevard (zwischen Lounge 2 und Lounge 3) und ist täglich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Der Zugang ist kostenlos.

Ab/nach Portugal reisende Minderjährige mit portugiesischer Staatsangehörigkeit
1. Minderjährige (unter 18 Jahren) mit portugiesischer Staatsangehörigkeit, die aus Portugal ausreisen oder wieder nach Portugal einreisen und sich nicht in Begleitung des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen Vormunds befinden, benötigen eine Reisegenehmigung. Diese Reisegenehmigung muss
  • vom Vater, von der Mutter oder vom gesetzlichen Vormund unterzeichnet sein; und
  • die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund in Portugal wohnhaft ist; oder
  • die Unterschrift wurde vom portugiesischen Konsulat des Landes beglaubigt, in dem der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund wohnhaft ist. Diese Reisegenehmigung ist auch dann erforderlich, wenn Minderjährige von einer Person begleitet werden, die nicht der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund ist. In solchen Fällen muss auf der Reisegenehmigung deutlich der Name der Begleitperson aufgeführt sein.
2. Die Reisegenehmigung kann beim portugiesischen Konsulat beantragt werden; dazu müssen sich beide Elternteile oder der gesetzliche Vormund persönlich zum Konsulat begeben.

Adresse des portugiesischen Konsulats in den Niederlanden:
Willemskade 18
NL-3016 DL Rotterdam

Ab/nach Frankreich reisende Minderjährige
Für minderjährige französische Staatsangehörige, die aus Frankreich ausreisen oder nach Frankreich einreisen, gelten nachstehende Sondervorschriften. Diese Vorschriften gelten für alle Minderjährigen, ungeachtet, ob sie allein oder in Begleitung reisen.
  • Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen einen nationalen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen.
  • Minderjährige (unter 18 Jahren), die aus Frankreich ausreisen, müssen einen nationalen Personalausweis besitzen sowie eine von der Gemeinde ausgestellte ‚Attestation d'Autorisation de Sortie’ (Ausreiseerlaubnis). Wenn der/die Minderjährige einen eigenen (gültigen) Reisepass besitzt, ist die ‚Autorisation de Sortie’ nicht erforderlich.
Bitte beachten: Minderjährige ab 8 Jahren, die in Frankreich wohnhaft und in einem nicht-französischen Reisepass eines Elternteils oder einer Begleitperson eingetragen sind, müssen darüber hinaus im Besitz eines "Titre d'Identite Republicain" sein, wenn sie ins Ausland reisen wollen.

Minderjährige unter 16 Jahren, die nicht im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit sind und wieder nach Frankreich einreisen
  • müssen, wenn sie nicht in Frankreich geboren sind, einen Reisepass oder in Frankreich anerkannte Ausweispapiere besitzen sowie ein Gesundheitsattest (oder eine beglaubigte Kopie), das vor Niederlassung in Frankreich durch das französische Office de Migrations Internationales ausgestellt wurde.
  • müssen, wenn sie in Frankreich geboren sind, eine beglaubigte Kopie der "Carte de Sejour" (Aufenthaltsgenehmigung oder Visum) oder französische Ausweispapiere eines Elternteils bei sich tragen.

Weitere Informationen
Unter den Reiseinformationen des Ministère des Affaires Étrangères finden französische Staatsangehörige weitere Hinweise.